Mit Einführung von IFRS 18 soll eine der größten Schwachstellen der bisherigen Finanzberichterstattung behoben werden: die mangelnde Vergleichbarkeit der GuV zwischen Unternehmen.
Die neue GuV Struktur als Chance für die Unternehmenssteuerung verstehen.
Mit der verpflichtenden Einführung von IFRS 18 zum 1. Januar 2027 steht die wohl signifikanteste Änderung der externen P&L Berichterstattung seit Jahrzehnten bevor. Der neue Standard des IASB zielt darauf ab, eine der größten Schwachstellen der bisherigen Finanzberichterstattung zu beheben: die mangelnde Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zwischen Unternehmen. Bisherige Wahlrechte bei der Darstellung, die sich aus IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) ergeben, erschweren eine transparente Leistungsbeurteilung. Konkret erlaubt der Standard die Gliederung der Aufwendungen nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren. Viel entscheidender ist jedoch, dass IAS 1 keine verbindlichen Definitionen für zentrale Kennzahlen wie das Betriebsergebnis (EBIT) vorschreibt. Dies ermöglich Unternehmen, individuell definierte Kennzahlen wie das „bereinigte EBIT“ (oftmals auch ein „adjusted EBITDA“), zu schaffen, bei dem jedes Unternehmen nach eigenem Ermessen Posten herausrechnet.
Doch IFRS 18 ist weit mehr als eine rein formale Anpassung. Für Finanzvorstände und Controller ist es eine strategische Chance, die Unternehmenssteuerung auf ein neues Level zu heben. Die Frage ist nicht ob, sondern wie Unternehmen diese Transformation als Katalysator für echten Mehrwert nutzen.
Die neue GuV-Struktur: Ein Paradigmenwechsel in der Darstellung
Der Kern von IFRS 18 ist die Einführung einer streng strukturierten GuV entlang drei klar definierten Kategorien: Operativ, Investiv und Finanziell. Diese verbindliche Gliederung ersetzt die bisherige Wahlfreiheit zwischen dem Gesamtkosten- und dem Umsatzkostenverfahren nach IAS 1. Das Ziel ist eine global einheitliche Darstellung der Ertragskraft.
Zentrales Element ist die Einführung neuer, verpflichtender Zwischensummen. Allen voran der Betriebserfolg (Operating Profit), der künftig die primäre operative Leistung eines Unternehmens widerspiegelt, unbeeinflusst von Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. Dies schafft eine robuste und international vergleichbare Kennzahl, die als Grundlage für Analysen und Bewertungen dient.
Die neue Struktur erzwingt eine klare Trennung der Erträge und Aufwendungen, die direkt aus der Hauptgeschäftstätigkeit resultieren, von jenen, die aus Investitions- oder Finanzierungsaktivitäten stammen.
Die entscheidende Frage: Wie weise ich meine Kosten nun aus?
Die korrekte Zuordnung von Aufwänden und Erträgen zu den neuen Kategorien ist die zentrale Herausforderung und zugleich der Schlüssel zum Erfolg. Die Klassifizierung ist nicht willkürlich, sondern muss direkt aus dem Geschäftsmodell des Unternehmens abgeleitet werden. Es gilt die fundamentale Frage zu beantworten: Wodurch werden die Kosten ausgelöst und dienen sie dem operativen Geschäft?
Die Antwort darauf definiert die Gliederung der neuen GuV. Einige Beispiele verdeutlichen dies:
- Reparaturkosten: Fallen sie für eine Maschine an, die Produkte herstellt, sind sie operativ. Handelt es sich um die Reparatur einer als Finanzanlage gehaltenen Immobilie, sind sie investiv.
- Währungsumrechnung: Entsteht ein Währungseffekt aus einer eingehenden Rechnung für Material, ist er operativ. Resultiert er aus einem Fremdwährungskredit, der zur Finanzierung einer Akquisition aufgenommen wurde, ist er dem investiven oder finanziellen Bereich zuzuordnen.
- Gewinne/Verluste aus Anlagenabgängen: Verkauft ein Mietwagenunternehmen regelmäßig seine gebrauchten Fahrzeuge, ist der daraus resultierende Gewinn oder Verlust operativ, da dies Teil des Kerngeschäftsmodells ist. Verkauft hingegen ein produzierendes Unternehmen eine nicht mehr benötigte Fabrikhalle, ist der Gewinn oder Verlust investiv.
Doch wie lässt sich diese Komplexität in der Praxis beherrschen und eine Brücke zwischen den alten und neuen Strukturen schlagen?
Unser Ansatz liegt in einem multidimensionalen Finanzdatenmodell. Wie die nachfolgende Grafik (Abbildung 1) illustriert, ermöglicht ein solches Modell nicht nur die Überleitung zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren. Es schafft auch die Grundlage, um die neue, streng nach operativen, investiven und finanziellen Kategorien gegliederte GuV nach IFRS 18 abzuleiten. Gleichzeitig erlaubt es einen „Aufriss“ der Funktionsbereiche (bspw. Verwaltungsaufwand) in die jeweiligen GKV-orientierten Kosten und sichert so die volle Transparenz und Steuerungsfähigkeit.

Die Veränderungen müssen Unternehmensindividuell analysiert werden.













